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Seit Januar ist das neue Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Kraft. Jetzt hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in der Höhe des Mindestlohns. Auch bei der Vergabe von Fremdleistungen ist Vorsicht geboten, denn Auftraggeber können für die Einhaltung der Lohnuntergrenze haftbar gemacht werden.

Nach wochenlanger, intensiver Arbeit an unserer neuen Website können wir Ihnen ab heute den Relaunch unserer Firmen-Website präsentieren.

Mit dem neuen Release bietet Atoss wieder zahlreiche Erweiterungen für Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung mit wertschöpfenden Nutzen für Ihre tägliche Praxis.

Neuer Internetauftritt für Dorr Kältetechnik und Klimaanlagen ist online unter www.dorr-kaelte.de!