Effektive Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelindustrie

Der Nahrungs- und Genussmittelindustrie stellen sich derzeit, wie keiner anderen Branche, vielfältige Aufgaben. Neben der Zertifizierung nach dem International Food Standard IFS fordert Brüssel mit der EU-Verordnung 178/2002 die lückenlose Chargenrückverfolgbarkeit. Ansprüche, die es mit effizienten Softwarelösungen zu erfüllen gilt.

Mit der EU-Verordnung 178/2002 reagiert die europäische Kommission auf diverse Lebensmittelskandale der Vergangenheit. Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz der Warenströme zum Schutze der Verbraucher über die lückenlose Rückverfolgbarkeit in allen Produktions,- Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.

Neben dem Verbraucherschutz lassen sich aber auch aus Unternehmersicht eine Reihe weiterer guter Gründe für die Rückverfolgbarkeit finden. Die Transparenz der betrieblichen Warenströme sichert und verbessert nicht nur den Qualitätsstandard der produzierten Waren, sondern unterstützt zudem die Risikominimierung im Schadensfall. Kostenkontrolle der eingesetzten Materialien Produktionsplanung und -kontrolle sowie Optimierung der Lagerhaltung sind nur einige positive Aspekte, die über die gesetzliche Notwendigkeit hinaus, ein Engagement in Rückverfolgbarkeitsprojekte wirtschaftlich attraktiv gestalten können.

Bereits seit 1995 entwickeln und implementieren Berens & Partner in der Nahrungsmittelbranche erfolgreich individuelle Warenwirtschaftssysteme. Unseren Anspruch sowohl dem IFS, als auch der EU-Verordnung 178/2002 gerecht zu werden, setzen wir in unseren Projekten konsequent um.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer IFS- und Rückverfolgbarkeits-Projekte!

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