Arbeitszeiterfassung wird gesetzlich verpflichtend

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 13. September 2022 entschieden, dass es ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten geben muss. Genaue Vorgaben wie die Erfassung genau erfolgen soll gibt es noch nicht, doch soll die vollständige Arbeitszeit erfasst werden um besser feststellen zu können, wie viele Überstunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen geleistet wurde.

Ein Zeiterfassungssystem das allgemein funktionieren müsste, wäre die elektronische Zeiterfassung, beispielsweise durch eine App, da hierauf von überall aus zugegriffen werden kann. Dabei ist es egal ob Ihre Miterarbeiter sich in der Firma, im Homeoffice, bei einem Kunden oder auf der Baustelle befinden.

Laut Anwalt Christian Solmecke ist dringender Handlungsbedarf sowohl für Politiker, als auch für jeden Arbeitgeber gegeben. Es muss überlegt werden wie genau die Zeiterfassung umgesetzt werden soll.

Haben Sie Fragen zur elektronischen Zeiterfassung oder brauchen Unterstützung bei der Einrichtung eines Systems? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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